Bilder aus dem WENDEPUNKT - Zentrum für Psychotherapie
Im Erstgespräch lade ich Sie ein, mir über sich und Ihre Problemstellungen zu berichten. Ich verschaffe mir einen ersten Eindruck von ihren Symptomen und Belastungsfaktoren und wir klären gemeinsam Ihr Behandlungsbedürfnis. Ziele, Wünsche, aber auch Befürchtungen haben hier einen besonderen Platz.
Wir lernen einander kennen und Sie verschaffen sich einen Eindruck zu mir und meiner Arbeitsweise.
Folgende Punkte sind anzusprechen, damit Sie im Sinne einer sogenannten informierten Zustimmung Ihr Einverständnis zur psychotherapeutischen Behandlung geben können:
– Grund für den Einsatz, Ziel und Zweck der Psychotherapie
– die zur Anwendung gelangenden psychotherapeutischen Methoden
– Erfolgswahrscheinlichkeit
– Frequenz und Dauer der Sitzungen
– ungefähre Dauer der Behandlung
– mögliche Settings
– Honorar
– Modus bei Ausfall einer Stunde
– Urlaubsregelung
– Schweigepflicht und ihre Grenzen
– Risiken, Nebenwirkungen, emotionale und physische Belastungen durch die Psychotherapie
– Alternativen zur Psychotherapie
– Möglichkeiten zur Unterbrechung oder Beendigung der Psychotherapie.
Gemäß §15 Psychotherapiegesetz (PthG) bin ich der Verschwiegenheit verpflichtet und darf ohne die ausdrückliche Zustimmung des Patienten/der Patientin keine Informationen an jedwede andere Personen weitergeben. Ausgenommen davon sind fachlich verpflichtende Supervisionen zur Fallbesprechung und Qualitätssicherung. Der betreffende Supervisor unterliegt den selben Berufspflichten und ist ebenso der Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Rechnungslegung und -begleichung erfolgt im Anschluss an die jeweilige Einheit nach Übermittelung einer Honorarnote.
Auch Willkommen sind Bezahlungen über das Bankomat- und Kreditkartenterminal vor Ort.
IBAN: AT53 2011 1847 4359 0400 lautend auf Bettina Golds
Überweisungen bitte unter Angabe der Honorarnotennummer
Es ist eine anteilige Refundierung der Kosten seitens der Krankenkassen möglich, insofern eine klassifizierte Erkrankung vorliegt.
Kostenersätze:
ÖGK (vormals GKK) | € 33,70 |
BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) |
€ 45,00 |
SVS (vormals SVA-und SVB-Versicherte) | € 45,00 |
Hierfür ist es nötig, im Quartal in dem Psychotherapie erstmals beansprucht wird, bei einem Arzt vorzusprechen und eine Überweisung zu erhalten. Spätestens soll dieser Arztbesuch bis zur 2.Therapiestunde erfolgt sein.
Die Inanspruchnahme von Psychotherapie kann finanziell sehr belastend sein. Sollte Ihre finanzielle Lage sehr angespannt sein, besteht im Einzelfall die Möglichkeit preislich eine individuelle Lösung zu finden. (Sozialtarif)
Sollte Ihnen etwas dazwischen kommen, bitte ich Sie, mich bis spätestens 24 Stunden vor der therapeutischen Einheit zu kontaktieren. Ansonsten muss ich Ihnen die Kosten für die verfallene Stunde in Rechnung stellen.